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Thomas Erifiu

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  • Anwalt
  • Hallstr. 4 86150 Augsburg

Informationen über den Spezialisten

Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und mache mich für Ihr Recht in meiner Kanzlei in Augsburg stark.

Tätigkeitsschwerpunkte

- Erbrecht

-Mietrecht

-Zivilrecht

-Allgemeines Vertragsrecht

-Wirtschaftsrecht

-Verkehrsrecht

-Medien und Urheberrecht


Erbrecht

Meine Tätigkeit im Erbrecht erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung von Erblassern, Erbnehmern, Miterben und allen sonstigen Parteien, die am Erbe beteiligt sind. Nicht selten sorgt das Erbe für allerlei Streitigkeiten, denen zumindest teilweise ein ordentlich und sauber gestaltetes rechtssicheres Testament vorbeugen kann. Gerne informiere ich Sie darüber, was es hinsichtlich der Vermögensaufteilung, der Erbfolge, dem Pflichtteil oder einer Enterbung zu beachten gibt und lasse erbschaftssteuerliche Aspekte dabei selbstverständlich nicht außer Acht.


Mietrecht

Nicht immer läuft ein Mietverhältnis so harmonisch ab, wie es sich Mieter und Vermieter zunächst gewünscht haben: Als Vermieter stehen Sie vor Schwierigkeiten wegen Mietnomaden? Mietrechtliche Auseinandersetzungen sind so unterschiedlich wie individuell und ohne Rechtsanwalt nur schwer zu lösen. Gerne berate und vertrete ich Sie rund um den Mietvertrag, (wiederholt) verspätete Mietzahlungen, die Eigenbedarfskündigung und alle sonstigen Angelegenheiten des Mietrechts.


Zivilrecht

Nach einem Kauf sind Sie auf Mängel an der Ware aufmerksam geworden? Gerne berate ich Sie rund um Garantie und Gewährleistung und helfe Ihnen, einen Rücktritt vom Kaufvertrag, eine Kaufpreisminderung oder eine Ersatzlieferung durchzusetzen. Überlassen Sie mir darüber hinaus Ihre Vertragsdokumente – von Leasingvertrag über Werkvertrag bis hin zu Erbvertrag befasse ich mich mit der Erstellung oder Prüfung Ihrer Unterlagen.


Allgemeines Vertragsrecht

Sie benötigen eine fundierte und kompetente Rechtsberatung bezüglich des Allgemeinen Vertragsrechts? Treten Sie gerne mit mir in Kontakt, wenn Sie beispielsweise den Abschluss sowie die gewissenhafte Überprüfung von rechtssicheren Verträgen, wie z. B. Mietverträgen, Kaufverträgen oder auch Erbverträgen, wünschen. Außerdem erläutere ich Ihnen ausführlich den rechtlichen Rahmen, wenn es umNachbesserung, Widerruf oder Garantie geht. Des Weiteren berate ich Sie ausführlich und fachkundig rund um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Ferner können Sie sich auf mich verlassen, falls Sie ein Vertragsverhältnis kündigen möchten.


Wirtschaftsrecht

In allen Fragestellungen, die sich auf das Wirtschaftsrecht beziehen, können Sie sich als Unternehmer an mich wenden. Stehen Sie beispielsweise vor der Gründung Ihres Unternehmens, ist dies stets mit zahlreichen juristischen Problemstellungen verbunden. Folglich unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Anfertigung von Dokumenten, wie z. B. von Kaufverträgen oder Gesellschaftsverträgen. Des Weiteren kümmere ich mich um deren gewissenhafte Optimierung und Überprüfung. Benötigen Sie hingegen ausführliche Erläuterungen in Bezug auf wirtschaftsrechtliche Themenkomplexe, wie Due Diligence, Compliance, Corporate Governance oder auch Outsourcing, agiere ich als Ihr fachkundiger und hochqualifizierter Ansprechpartner.


Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht vertrete ich Mandanten bei Verkehrsunfällen u.a. und unterstütze diese bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Sach-/und Personenschäden gegenüber Schädiger und Versicherungen.


Urheberrecht & Medienrecht

Werke aus Literatur, Wissenschaft, Technik und Kunst sowie Sprachwerke, Musik, Film oder Fotografie genießen besonderen Schutz durch das Urheberrecht. Ich übernehme die vertragliche Gestaltung bezüglich der Verwertungsrechte und Nutzungsrechte und setze bei unerlaubter Nutzung durch Dritte Ansprüche auf Schadensersatz durch oder mache Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend.

Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen ersten persönlichen Termin vereinbaren!



erifiu@wunschanwalt.de

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J. H.

Das Mandat liegt zwar drei Jahre zurück. Ich bin jedoch gesundheitlich als Schwerbehinderter jetzt erst dazugekommen, etwas zu schreiben. Es ging um eine Eigenbedarfskündigung, bei der ich aus meiner Wohnung wegen Eigenbedarf ausziehen musste. Wir haben beide Verfahren verloren, zunächst am Amtsgericht und dann am Landgericht. Das ist jetzt nicht negativ für den Anwalt an sich, aber jetzt kommt die Nachgeschichte: Für die beiden Verfahren wurden ca. 1600€ verlangt, was zwar viel ist, aber OK. Aber darauf hat der Eigentümer mit Zwangsräumung zum 31.05. weitergemacht, obwohl ich ihm mitgeteilt habe, dass ich zum 15.06. ausziehe, weil vorher die neue Wohnung bzw. Räume noch nicht fertig saniert waren und wir haben daher 14 Tage Vollstreckungsschutz beantragt. Leider wurde dieser unverständlicherweise vom Gericht abgelehnt. Jedoch hat die Ablehnung des Vollstreckungsschutzes vom Mittwoch 26.05.2022 mir der Anwalt nicht am selben Tag per Telefon mitgeteilt, sondern gar nicht, weil sonst hätte man noch weitere Maßnahmen ergreifen können, um nachfolgende, unwürdige Situation zu vermeiden: Am Do., 26.05., war Feiertag, also Christi Himmelfahrt. Am Freitag, Brückentag, erreichte mich dann diese E-Mail vom Mittwoch. Ich habe in der Kanzlei angerufen und um Hilfe als Notfall gebeten, Herr Erifiu war in Urlaub nicht zu erreichen und ein anderer Anwalt der Kanzlei meinte nur, er habe da keine Ahnung und ich solle mich Montag melden. Da aber am Dienstag die Zwangsräumung war, musste ich alles in Bewegung setzen und die Wohnung am Wochenende räumen und die Sachen in eine Garage stellen, weil sonst alles vom Gerichtsvollzieher geräumt worden wäre. Das war ein riesiger Kraftakt. Am Dienstag (31.05.) war dann die Zwangsräumung und ich konnte die Wohnung leer übergeben. Ich musste sodann 14 Tage unwürdig in einer behelfsmäßigen Bleibe wohnen, was vermieden hätte werden können, wenn Herr Erifiu mich rechtzeitig informiert hätte. Nachdem ich ihn mit einer E-Mail angeschrieben habe und den Verlauf der Wohnungsübergabe mit dem Gerichtvollzieher beschrieben habe, kam erst eine Reaktion via E-Mail. Jetzt kommt es: Der Streitwert des Vollstreckungsschutzes war irgendwas bei 250€ und Herr Erifiu hätte laut Gesetz ca. 30 Euro für diese Sache mit dem Antrag auf Vollstreckungsschutz bekommen, dann meinte Herr Erifiu im Nachhinein, dass sei ihm zu wenig, ich solle etwas unterschreiben, dass wir 500€ Honorar vereinbaren, was für mich viel Geld ist. Dieses habe ich, weil er sich nicht um die Mitteilung gekümmert hat und bei den Verfahren vorher schon viel Geld bekommen hat, abgelehnt. Es ging hier nicht um einen Strafzettel, sondern das ich auf der Straße gelandet wäre, wenn ich nicht Hilfe durch gute Bekannte gehabt hätte. Deswegen mein Fazit: dem Anwalt geht es meiner Meinung nach nur um das Honorar, Schicksale sind ihm egal. Daher: Nie wieder...

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