Antwortdatum: 25.12.2024
Elterngeld und Elternzeit gelten unabhängig vom Familienstand. Beide Elternteile können Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beanspruchen, sofern sie das Kind selbst betreuen und im selben Haushalt leben. Leben Sie getrennt, besteht die Haushaltsvoraussetzung womöglich nur für einen Elternteil, der mit dem Kind zusammenwohnt. Der andere Elternteil könnte dennoch Elterngeld beziehen, wenn das Kind regelmäßig bei ihm ist. Die Aufteilung von Elternzeit und Bezugsmonaten muss individuell abgestimmt werden. Beim Elterngeld Plus können flexible Teilzeitmodelle genutzt werden. Wichtig ist, dass jeder Elternteil seinen eigenen Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle stellt.