Welche Rolle spielt das Jugendamt in Sorgerechtsstreitigkeiten?
- 26.10.2024
Ich lebe in einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nun, da die Ehe für alle offen ist, möchte ich das rechtlich anpassen. Wie funktioniert dieser Wechsel, und hat das Auswirkungen aufs Familienrecht, z. B. Erbrecht oder Namensrecht?
Seit Einführung des Gesetzes zur Ehe für alle können Paare ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Dies geschieht durch eine formale Erklärung beim Standesamt. Die Umwandlung ist freiwillig; die Lebenspartnerschaft besteht sonst unverändert fort. Mit der Umwandlung wird der Status einer Ehe begründet, was z. B. das volle Ehegatten-Erbrecht und den gemeinsamen Familiennamen (optional) beinhaltet. Das Datum der Lebenspartnerschaft kann zum Ehedatum werden, und sämtliche Rechte und Pflichten entsprechen einer herkömmlichen Ehe. Die Umwandlung ist unbürokratisch, sofern alle Unterlagen (Lebenspartnerschaftsurkunde, Ausweise) vorhanden sind.
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