Antwortdatum: 20.11.2024
Der Hausrat umfasst alle Gegenstände, die dem gemeinsamen Haushalt dienen, z. B. Möbel, Haushaltsgeräte, Geschirr, Elektroartikel. Auch ein Fernseher oder ein Sofa zählen dazu. Persönliche Gegenstände (Kleidung, Arbeitssachen, Schmuck) fallen nicht darunter. Bei Trennung sollte zunächst eine einvernehmliche Aufteilung erfolgen, wobei meist beide je zur Hälfte Anspruch haben. Ist Streit, entscheidet das Gericht. Wer in der Wohnung bleibt, hat ggf. ein Bedürfnis, bestimmte Möbel zu übernehmen, während der Auszug kompensiert wird. Hat jemand bestimmte Dinge mit in die Ehe gebracht, bleiben sie meist sein Eigentum, sofern sie nicht dauerhaft in den gemeinsamen Gebrauch übergingen. Klarheit schafft eine schriftliche Inventarliste.