Darf ein Elternteil einfach mit dem Kind ins Ausland ziehen?
- 22.10.2024
Als meine Tochter geboren wurde, war ich nicht verheiratet und habe die Vaterschaft erst später anerkannt. Jetzt möchten wir das gemeinsame Sorgerecht. Wie geht das, wenn bisher nur die Mutter das Sorgerecht hatte? Reicht eine einfache Erklärung beim Jugendamt?
Unverheiratete Eltern können nachträglich eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben, sofern sie sich über die Ausübung der Sorge einig sind. Das erfolgt meist formlos, z. B. beim Jugendamt, wo beide unterschreiben. Sobald die Erklärung beurkundet wurde, besteht gemeinsames Sorgerecht. Widerspricht die Mutter, muss der Vater die gemeinsame Sorge beim Familiengericht beantragen. Das Gericht kann das gemeinsame Sorgerecht anordnen, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Sind beide Eltern einverstanden, reicht die Erklärung aus, ohne Gerichtsbeteiligung. Wichtig ist, dass zuvor die Vaterschaft geklärt ist. Anschließend kann die Sorgeerklärung jederzeit abgegeben werden.
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