Antwortdatum: 01.12.2024
Unverheiratete Eltern können nachträglich eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben, sofern sie sich über die Ausübung der Sorge einig sind. Das erfolgt meist formlos, z. B. beim Jugendamt, wo beide unterschreiben. Sobald die Erklärung beurkundet wurde, besteht gemeinsames Sorgerecht. Widerspricht die Mutter, muss der Vater die gemeinsame Sorge beim Familiengericht beantragen. Das Gericht kann das gemeinsame Sorgerecht anordnen, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Sind beide Eltern einverstanden, reicht die Erklärung aus, ohne Gerichtsbeteiligung. Wichtig ist, dass zuvor die Vaterschaft geklärt ist. Anschließend kann die Sorgeerklärung jederzeit abgegeben werden.