Kann eine Ehe annulliert werden, ähnlich wie in anderen Ländern?
- 14.01.2025
Meine Eltern sind pflegebedürftig und haben ein Pflegeheim. Das Sozialamt fordert von mir einen Elternunterhalt. Ich bin aber selbst nicht reich. Ab wann gelte ich als leistungsfähig und wie errechnet man, was ich zahlen muss?
Beim Elternunterhalt prüfen die Sozialhilfeträger, ob das unterhaltsberechtigte Elternteil nicht genügend Einkommen oder Vermögen hat, um Pflegekosten zu decken. Dann wird auf die Kinder zurückgegriffen. Die Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen, abzüglich Freibeträgen für eigenen Unterhalt, Ehepartner und Kinder. Ein angemessener Selbstbehalt verbleibt (aktuell meist um die 2.000 Euro oder mehr, je nach Leitlinien). Einkommen, das darüberliegt, kann teilweise für Elternunterhalt herangezogen werden. Außerdem gibt es Vermögensschonbeträge. Jede Fallkonstellation ist individuell, ein pauschaler Betrag existiert nicht. Weist man dar, dass man selbst bedürftig wäre, kann das Amt nicht oder nur in geringem Maße fordern.
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