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	Kommentare zu: Welche Ansprüche haben Witwen in eingetragener Lebenspartnerschaft?	</title>
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	<description>Familienrechtssuchdienst in Deutschland</description>
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		Von: Website-Administration		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Website-Administration]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Nov 2024 02:37:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Beim Tod eines eingetragenen Lebenspartners gelten dieselben Ansprüche wie bei Ehegatten. Seit Angleichung der Rechtsstellung genießen eingetragene Lebenspartner Witwen- oder Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch betriebliche Versorgungswerke müssen Hinterbliebenenleistungen gewähren, falls ihre Satzungen das inzwischen angepasst haben. Die Umwandlung zur &#039;Ehe für alle&#039; ist nicht zwingend notwendig, damit Sie dieselben Rechte haben. Wer in einer vor dem 1. Oktober 2017 begründeten Lebenspartnerschaft bleibt, hat ebenfalls Anspruch auf die Witwen- bzw. Witwerrente, sofern alle anderen Voraussetzungen (z. B. mindestens ein Jahr Eheschließung oder Lebenspartnerschaft) erfüllt sind.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beim Tod eines eingetragenen Lebenspartners gelten dieselben Ansprüche wie bei Ehegatten. Seit Angleichung der Rechtsstellung genießen eingetragene Lebenspartner Witwen- oder Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch betriebliche Versorgungswerke müssen Hinterbliebenenleistungen gewähren, falls ihre Satzungen das inzwischen angepasst haben. Die Umwandlung zur &#8218;Ehe für alle&#8216; ist nicht zwingend notwendig, damit Sie dieselben Rechte haben. Wer in einer vor dem 1. Oktober 2017 begründeten Lebenspartnerschaft bleibt, hat ebenfalls Anspruch auf die Witwen- bzw. Witwerrente, sofern alle anderen Voraussetzungen (z. B. mindestens ein Jahr Eheschließung oder Lebenspartnerschaft) erfüllt sind.</p>
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