Ab wann habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt?
- 31.12.2024
Ich habe gelesen, dass in Deutschland die Zerrüttung der Ehe ein wesentlicher Scheidungsgrund ist. Dennoch frage ich mich, ob es spezielle Gründe wie Fremdgehen, Gewalt oder lange Trennung gibt, die das Familiengericht stärker berücksichtigt und den Scheidungsprozess beeinflussen. Müssen solche Gründe nachgewiesen werden, oder reicht die Angabe einer einjährigen Trennung?
Im deutschen Familienrecht gilt seit Einführung des Zerrüttungsprinzips der Grundsatz, dass die Ehe gescheitert sein muss. Der klassische Scheidungsgrund ist die einjährige Trennung, sofern beide Ehepartner einig sind, oder die dreijährige Trennung ohne Einigkeit. Fremdgehen oder Gewalt können zwar vor Gericht thematisiert werden, führen aber nicht mehr automatisch zu einer schnelleren oder 'schuldhaften' Scheidung wie früher. Es kommt primär darauf an, dass das Gericht davon überzeugt ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und keine Wiederherstellung erwartet werden kann.
Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbebotschaften zu personalisieren, Analysen zu sammeln und andere Zwecke zu nutzen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinie. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, klicken Sie auf «Akzeptieren».