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	Kommentare zu: Wie gehe ich vor, wenn mein Partner die Kinder entführt hat?	</title>
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	<description>Familienrechtssuchdienst in Deutschland</description>
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		Von: Website-Administration		</title>
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					<description><![CDATA[Bei Kindesentführung oder unberechtigter Vorenthaltung sollten Sie sofort die Polizei informieren und bei grenzüberschreitenden Fällen das Bundeskriminalamt oder das Auswärtige Amt einschalten. Bei Auslandsentführungen greift das Haager Kindesentführungsübereinkommen, sofern das betroffene Land es ratifiziert hat. Melden Sie das dem zuständigen Familiengericht und beantragen Sie eine einstweilige Anordnung zum Aufenthalt und Rückführung des Kindes. Zudem können Sie Unterstützung vom Jugendamt und spezialisierten Stellen erhalten. Die Behörde &#039;Zentrale Behörde&#039; koordiniert internationale Rückführungsverfahren. Schnelles Handeln ist entscheidend, da sich die Lage sonst verfestigen könnte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Kindesentführung oder unberechtigter Vorenthaltung sollten Sie sofort die Polizei informieren und bei grenzüberschreitenden Fällen das Bundeskriminalamt oder das Auswärtige Amt einschalten. Bei Auslandsentführungen greift das Haager Kindesentführungsübereinkommen, sofern das betroffene Land es ratifiziert hat. Melden Sie das dem zuständigen Familiengericht und beantragen Sie eine einstweilige Anordnung zum Aufenthalt und Rückführung des Kindes. Zudem können Sie Unterstützung vom Jugendamt und spezialisierten Stellen erhalten. Die Behörde &#8218;Zentrale Behörde&#8216; koordiniert internationale Rückführungsverfahren. Schnelles Handeln ist entscheidend, da sich die Lage sonst verfestigen könnte.</p>
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