Können Großeltern ein Umgangsrecht einklagen?
- 31.10.2024
Wir sind nicht verheiratet, haben aber ein gemeinsames Kind und leben getrennt. Wie funktioniert das mit Elternzeit und Elterngeld, wenn wir beide das Kind betreuen wollen? Kann jeder von uns Elternzeit nehmen, obwohl wir getrennte Haushalte führen?
Elterngeld und Elternzeit gelten unabhängig vom Familienstand. Beide Elternteile können Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beanspruchen, sofern sie das Kind selbst betreuen und im selben Haushalt leben. Leben Sie getrennt, besteht die Haushaltsvoraussetzung womöglich nur für einen Elternteil, der mit dem Kind zusammenwohnt. Der andere Elternteil könnte dennoch Elterngeld beziehen, wenn das Kind regelmäßig bei ihm ist. Die Aufteilung von Elternzeit und Bezugsmonaten muss individuell abgestimmt werden. Beim Elterngeld Plus können flexible Teilzeitmodelle genutzt werden. Wichtig ist, dass jeder Elternteil seinen eigenen Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle stellt.
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