<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Wie wird das Umgangsrecht geregelt, wenn ein Elternteil ins Gefängnis muss?	</title>
	<atom:link href="https://anwalte-de.com/questions/wie-wird-das-umgangsrecht-geregelt-wenn-ein-elternteil-ins-gefaengnis-muss/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://anwalte-de.com/questions/wie-wird-das-umgangsrecht-geregelt-wenn-ein-elternteil-ins-gefaengnis-muss/</link>
	<description>Familienrechtssuchdienst in Deutschland</description>
	<lastBuildDate>Sat, 28 Dec 2024 04:20:09 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Website-Administration		</title>
		<link>https://anwalte-de.com/questions/wie-wird-das-umgangsrecht-geregelt-wenn-ein-elternteil-ins-gefaengnis-muss/#comment-1049</link>

		<dc:creator><![CDATA[Website-Administration]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Dec 2024 04:20:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://anwalte-de.com/questions/wie-wird-das-umgangsrecht-geregelt-wenn-ein-elternteil-ins-gefaengnis-muss/#comment-1049</guid>

					<description><![CDATA[Auch bei Inhaftierung bleibt das Umgangsrecht grundsätzlich bestehen, sofern das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Die praktische Umsetzung erfordert oft eine Absprache mit der Justizvollzugsanstalt, ob Besuche des Kindes möglich und sinnvoll sind. Das Familiengericht kann, falls Zweifel bestehen, prüfen, ob der Kontakt für das Kind förderlich ist. Unter Umständen wird die Begleitung durch das Jugendamt empfohlen. Wenn die Mutter den Kontakt ablehnen will, muss sie belegen, dass dies dem Wohl des Kindes dient. In vielen Fällen ermöglichen Gerichte zumindest Brief- oder Telefonkontakt, sofern das Kind keine psychische Belastung erleidet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch bei Inhaftierung bleibt das Umgangsrecht grundsätzlich bestehen, sofern das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Die praktische Umsetzung erfordert oft eine Absprache mit der Justizvollzugsanstalt, ob Besuche des Kindes möglich und sinnvoll sind. Das Familiengericht kann, falls Zweifel bestehen, prüfen, ob der Kontakt für das Kind förderlich ist. Unter Umständen wird die Begleitung durch das Jugendamt empfohlen. Wenn die Mutter den Kontakt ablehnen will, muss sie belegen, dass dies dem Wohl des Kindes dient. In vielen Fällen ermöglichen Gerichte zumindest Brief- oder Telefonkontakt, sofern das Kind keine psychische Belastung erleidet.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
