Was ein Ehevertrag regeln kann – und was nicht
Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern kluge Vorsorge. Er schafft Klarheit für den Fall der Fälle und schützt beide Partner – gerade bei Selbstständigkeit, ungleichem Vermögen oder internationalen Ehen. Wir erklären, was ein Ehevertrag regeln kann, wo seine Grenzen liegen und worauf Sie 2026 achten sollten, damit die Vereinbarung auch vor Gericht Bestand hat.
Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen (künftigen) Eheleuten über die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehe (§ 1408 BGB). Er kann vor der Eheschließung oder während der Ehe geschlossen werden. Zwingend ist die notarielle Beurkundung (§ 1410 BGB) – ein privat unterschriebenes Papier ist unwirksam. Der Notar berät neutral und stellt sicher, dass beide Seiten die Tragweite verstehen.
Was kann ein Ehevertrag regeln?
Im Kern lassen sich drei große Scheidungsfolgen gestalten:
- Güterstand: Statt der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft können die Eheleute Gütertrennung vereinbaren oder – häufig sinnvoller – eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, bei der etwa ein Unternehmen oder eine bestimmte Immobilie aus dem Ausgleich herausgenommen wird.
- Versorgungsausgleich: Der Ausgleich der Rentenanwartschaften kann modifiziert oder – unter Voraussetzungen – ausgeschlossen werden. Hier prüfen die Gerichte allerdings besonders streng.
- Nachehelicher Unterhalt: Höhe, Dauer oder Ausschluss lassen sich regeln – innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
Wo liegen die Grenzen? Die Inhaltskontrolle
Ein Ehevertrag ist nicht grenzenlos gestaltbar. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterwirft ihn einer doppelten Kontrolle:
- Wirksamkeitskontrolle (§ 138 BGB): Benachteiligt der Vertrag einen Partner von Anfang an einseitig und unangemessen, kann er sittenwidrig und damit ganz oder teilweise nichtig sein – etwa, wenn eine schwangere Partnerin unter Druck auf alle Ansprüche verzichtet.
- Ausübungskontrolle (§ 242 BGB): Selbst ein zunächst wirksamer Vertrag kann später unbeachtlich sein, wenn seine Durchsetzung angesichts veränderter Lebensverhältnisse grob unbillig wäre.
Was sich nicht ausschließen lässt
Der Kindesunterhalt steht dem Kind zu und kann nicht zu dessen Lasten im Ehevertrag ausgeschlossen oder gekürzt werden. Auch Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht lassen sich nicht bindend „für alle Zeiten“ festschreiben, weil hier stets das Kindeswohl maßgeblich bleibt.
Wann ist ein Ehevertrag besonders sinnvoll?
- bei Selbstständigen und Unternehmern, um den Betrieb im Scheidungsfall zu schützen,
- bei deutlich ungleichem Vermögen oder erwarteten Erbschaften,
- bei internationalen Ehen, um Rechtswahl und Zuständigkeit klar zu regeln,
- in einer zweiten Ehe mit Kindern aus früheren Beziehungen,
- wenn ein Partner für die Familie beruflich zurücksteckt – dann sollte der Vertrag gerade fair ausgestalten, nicht einseitig belasten.
Übrigens: Neues Namensrecht seit 2025
Seit dem 1. Mai 2025 gilt ein reformiertes Ehenamens- und Geburtsnamensrecht. Eheleute können nun flexibler einen gemeinsamen Namen bestimmen – einschließlich echter Doppelnamen – und auch für Kinder bestehen erweiterte Möglichkeiten. Die Namenswahl gehört zwar nicht in den Ehevertrag, ist aber ein Punkt, den heiratswillige Paare frühzeitig mitbedenken sollten.
Fazit
Ein guter Ehevertrag ist maßgeschneidert, ausgewogen und hält der gerichtlichen Kontrolle stand. Standardformulare aus dem Internet erfüllen das selten. Wer Klarheit und Sicherheit will, sollte den Vertrag anwaltlich vorbereiten und notariell beurkunden lassen – idealerweise so, dass beide Partner ihn als fair empfinden.
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Häufige Fragen zum Ehevertrag
Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?
Ja. Nach § 1410 BGB ist die notarielle Beurkundung zwingend. Ein privat unterschriebener Ehevertrag ist unwirksam. Der Notar belehrt beide Partner über die Folgen der Vereinbarung.
Kann man einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit schließen?
Ja. Ein Ehevertrag kann vor oder jederzeit während der Ehe geschlossen und später auch geändert werden – etwa, wenn sich die Lebens- oder Vermögensverhältnisse ändern.
Kann im Ehevertrag der Kindesunterhalt geregelt werden?
Nein, nicht zu Lasten des Kindes. Der Kindesunterhalt steht dem Kind zu und kann nicht wirksam ausgeschlossen oder gekürzt werden. Auch Sorge- und Umgangsfragen lassen sich nicht bindend vorab festlegen.
Kann ein Ehevertrag unwirksam sein?
Ja. Benachteiligt er einen Partner von Anfang an grob einseitig, kann er sittenwidrig und damit nichtig sein (§ 138 BGB). Zudem kann die Durchsetzung später unzulässig sein, wenn sie grob unbillig wäre (§ 242 BGB).
Nützliche Informationen
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