Kann man auf das Recht auf nachehelichen Unterhalt verzichten?
- 01.11.2024
Mein Ex-Ehepartner zahlt weniger, als im Vergleich oder Beschluss festgelegt ist. Er ist aber berufstätig und hat Einkommen. Kann ich den geschuldeten Betrag direkt pfänden lassen, und welche Schritte sind dabei notwendig? Muss ich ein Gericht einschalten oder reicht ein vorhandener Titel?
Wenn ein Unterhaltstitel besteht (etwa ein gerichtlicher Beschluss oder ein notarieller Unterhaltsvergleich), der den ausstehenden Betrag genau beziffert, können Sie die Zwangsvollstreckung einleiten. Dazu müssen Sie einen Vollstreckungsauftrag beim Gerichtsvollzieher oder eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber des Schuldners veranlassen. Ein bestehender Titel ist Voraussetzung, ohne den keine Pfändung möglich ist. Alternativ können Sie die Unterhaltsvorschusskasse für Kinderunterhalt einschalten, wenn der Pflichtige nicht zahlt. Mit einem vollstreckbaren Titel ist es also relativ unkompliziert, die rückständigen Beträge beizutreiben, sofern der Verpflichtete leistungsfähig ist.
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