Wie berechnet man den Zugewinnausgleich bei Scheidung?
- 30.11.2024
Wir wollen uns trennen, aber das Kind soll etwa die Hälfte der Zeit beim Vater und die andere Hälfte bei der Mutter wohnen. Wie setzt man ein solches Wechselmodell rechtlich um, wer zahlt den Unterhalt und sind wir beide unterhaltsverpflichtet?
Ein Wechselmodell bedeutet, dass das Kind in etwa gleichen Anteilen bei beiden Eltern wohnt und beide sich betreuen. Rechtlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Unterhalt wird anders berechnet: Beide müssen anteilig den Barunterhalt leisten, je nach Einkommen. Ggf. kann einer dem anderen einen Ausgleich zahlen, wenn das Einkommen stark differiert. Für ein funktionierendes Wechselmodell muss eine klare Absprache existieren, auch zur Alltagsorganisation, Schule, Kita etc. Das Familiengericht kann ein Wechselmodell anordnen, wenn es dem Kindeswohl dient. Praktisch setzt es jedoch hohe Kooperationsbereitschaft beider Eltern voraus.
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