Warum ist das Trennungsjahr vor der Scheidung gesetzlich vorgeschrieben?
- 23.10.2024
Mein Ex-Partner und ich wollen beide Weihnachten mit unserem Kind feiern, sind uns aber uneins über die Aufteilung. Muss das Familiengericht entscheiden, oder gibt es gängige Regelungen, wie Feiertage hälftig oder im Wechsel zwischen den Eltern aufgeteilt werden?
Bei Feiertagen, die beide Elternteile wichtig finden, ist eine Einigung im Interesse des Kindes sinnvoll. Gängige Praxis ist, die Weihnachtstage aufzuteilen (z. B. Heiligabend bis 1. Feiertag beim Vater, 2. Feiertag bei der Mutter) oder jährlich zu wechseln. Wenn keine Einigung zustande kommt, kann das Familiengericht auf Antrag eine Umgangsregelung treffen, in der Feiertage explizit festgelegt sind. Das Gericht berücksichtigt die Lebensumstände und den Willen des Kindes. Üblich ist, dass besondere Anlässe – z. B. Weihnachten, Ostern, Geburtstage – im Wechsel oder geteilt werden, um beiden Elternanteilen gerecht zu werden.
Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbebotschaften zu personalisieren, Analysen zu sammeln und andere Zwecke zu nutzen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinie. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, klicken Sie auf «Akzeptieren».