Kann das OLG den Unterhaltstitel abändern, wenn sich Einkommen ändert?
- 02.11.2024
Ich habe Streit mit dem Vater meines Kindes über Unterhaltszahlungen. Eine Freundin sagte mir, ich könnte eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Was genau bedeutet das, übernimmt das Jugendamt dann die gerichtliche Vertretung und kostet das was?
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamts für Alleinerziehende. Das Jugendamt unterstützt Sie in Unterhalts- und Vaterschaftsangelegenheiten, indem es die Höhe des Unterhalts berechnet, Kontakt mit dem Unterhaltspflichtigen aufnimmt und ggf. Unterhaltsansprüche auch gerichtlich durchsetzt. Man spricht davon, dass das Jugendamt Ihr 'Beistand' wird. Das Kind bleibt trotzdem anwaltlich vertreten durch Sie oder Ihren Anwalt, das Jugendamt ist jedoch berechtigt, im Namen des Kindes aufzutreten. Dies erspart oft kostspielige Anwälte, wenn der Fall relativ klar ist. Eine Beistandschaft kann jederzeit formlos beantragt werden und bleibt bestehen, bis Sie sie aufheben oder das Kind volljährig wird.
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