Kann das Familiengericht einen ‚Sozialbericht‘ anfordern?
- 25.12.2024
Mein Ex hat unsere Kinder übers Wochenende abgeholt, ist aber nicht zurückgekehrt. Ich vermute, er hat sie in eine andere Stadt oder sogar ins Ausland gebracht. Was kann ich sofort tun, um die Kinder zurückzuholen oder deren Aufenthalt zu ermitteln?
Bei Kindesentführung oder unberechtigter Vorenthaltung sollten Sie sofort die Polizei informieren und bei grenzüberschreitenden Fällen das Bundeskriminalamt oder das Auswärtige Amt einschalten. Bei Auslandsentführungen greift das Haager Kindesentführungsübereinkommen, sofern das betroffene Land es ratifiziert hat. Melden Sie das dem zuständigen Familiengericht und beantragen Sie eine einstweilige Anordnung zum Aufenthalt und Rückführung des Kindes. Zudem können Sie Unterstützung vom Jugendamt und spezialisierten Stellen erhalten. Die Behörde 'Zentrale Behörde' koordiniert internationale Rückführungsverfahren. Schnelles Handeln ist entscheidend, da sich die Lage sonst verfestigen könnte.
Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbebotschaften zu personalisieren, Analysen zu sammeln und andere Zwecke zu nutzen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinie. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, klicken Sie auf «Akzeptieren».