Welche Voraussetzungen gelten für eine Adoption in Deutschland?
- 19.12.2024
Mein 19-jähriger Sohn wohnt noch bei mir und macht eine Ausbildung. Steht ihm weiterhin Unterhalt von seinem Vater zu, oder ist mein Sohn selbst verantwortlich? Und gibt es einen Unterschied, wenn er studiert statt eine Ausbildung macht?
Sobald das Kind volljährig ist, richtet sich der Unterhaltsanspruch nach den §§ 1601 ff. BGB und den Leitlinien (z. B. Düsseldorfer Tabelle). Beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig, nicht mehr nur einer. Das Einkommen und eventuelle Ausbildungsvergütungen oder BAföG werden berücksichtigt. Wenn der Volljährige bei einem Elternteil lebt, muss er sich i. d. R. auch an Miet- oder Lebenshaltungskosten beteiligen. Bei einer Ausbildung kann ein Anspruch bestehen, solange die erste Berufsausbildung noch läuft. Studiert das Kind, gilt Ähnliches, bis zum Abschluss. Die Bedarfssätze sind höher als bei Minderjährigen, z. B. 930 Euro bei einem auswärtigen Studium. Die Eltern teilen sich die Unterhaltslast entsprechend ihrer Einkommen.
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