Welche Voraussetzungen gelten für die Stiefkindadoption?
- 24.11.2024
Mein Ex-Partner möchte, dass unser Kind genau zur Hälfte bei jedem wohnt. Ich bin skeptisch. Kann das Familiengericht ein solches Modell anordnen, wenn ich nicht einverstanden bin, und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit das Kind nicht leidet?
Das 50/50-Wechselmodell teilt die Betreuungszeit annähernd gleich auf beide Eltern. Gerichte können es anordnen, wenn es das Kindeswohl am besten erfüllt. Allerdings setzt das Wechselmodell hohe Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft der Eltern voraus. Das Kind sollte in jedem Haushalt stabile Rahmenbedingungen haben, z. B. kurze Wege zur Schule, eigenes Zimmer, klare Struktur. Ist ein Elternteil strikt dagegen und sieht das Gericht dadurch mangelnde Kooperationsfähigkeit, kann es das Wechselmodell ablehnen und eher ein Residenzmodell mit erweitertem Umgang wählen. Kinderwunsch, Alter und Bindungen werden mitberücksichtigt. Die Entscheidung richtet sich nach dem Einzelfall und ob beide Eltern eine kooperative Haltung zeigen.
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