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Dirk Blinken

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  • Anwalt
  • Erftstraße 80b 41460 Neuss

Informationen über den Spezialisten

Herr Rechtsanwalt Dirk Blinken

Schön, daß Sie mein Profil bei www.anwalt.de gefunden haben!


Gerne stehe ich Ihnen für Fälle aus den folgenden Rechtsgebieten zur Verfügung:

• Mietrecht

• Arbeitsrecht

• Verkehrsrecht

• Vertragsrecht

• Wohnungseigentumsrecht


Ich bin seit 1998 als Rechtsanwalt am Landgericht Düsseldorf zugelassen. Nachdem ich über fünf Jahre für eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei, vorwiegend in den Bereichen Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrszivilrecht und allgemeines Zivilrecht tätig war, habe ich März 2004 meine eigene Kanzlei gegründet.


Seit der Kanzleigründung besteht eine überörtliche Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt Martin Mohr, der in Köln als Fachanwalt für Steuerrecht und als Fachanwalt für Erbrecht tätig ist.


Zu meinen Mandanten gehören u.a. örtliche und überörtliche Firmen, Unternehmer, Hausverwaltungen und Privatpersonen.


Meine anwaltlichen Tätigkeiten in Bereich Mietrecht umfassen neben der Erhebung und Abwehr von

  • Räumungsklagen,
  • Mietzinszahlungsklagen

der Geltendmachung von

  • Mängelbeseitigungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen,
  • Mietminderungen,
  • Mieterhöhungen,

auch die Prüfung von

  • Betriebs- / Nebenkostenabrechnungen, Heizkostenabrechnungen

sowie die Beratung bei der

  • Gestaltung und dem Abschluss von Geschäftsraum- und Wohnraummietverträgen.

Auch wenn es - wie häufig - anlässlich der Beendigung eines Mietverhältnisses zu Streitigkeiten hinsichtlich der

  • Durchführung von Renovierungsarbeiten bzw. Schönheitsreparaturen

oder zu Problemen mit der Kautionsabrechnung und Kautionsrückzahlung kommt, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zu Seite.

In dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht vertrete ich Sie u.a. bei

  • der Unfallregulierung,
  • Ordnungswidrigkeiten
  • der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

In dem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht steht neben der Erhebung und Abwehr von

  • Kündigungsschutzklagen,
  • die Geltendmachung von Lohnansprüchen
  • die Gestaltung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen,
  • die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im bestehenden oder beendeten Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt..

Auch in den Rechtsgebieten WEG-Recht und Vertragsrecht bin ich seit mehreren Jahren für meine Mandanten tätig.


Aufgrund meiner fundierten und umfassenden Kenntnisse auf dem Gebiet des gesamten Zivilrechts bin ich in der Lage, Ihre juristischen Fragestellungen zuverlässig zu beantworten, tragfähige Problemlösungen zu erarbeiten und Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht kompetent zu vertreten.


Neben diesen Tätigkeiten berate ich Sie auch umfassend bei Vertragsverhandlungen, der Gestaltung von neuen Verträgen und der Prüfung bestehender Verträge aus nahezu allen Bereichen des Zivil- und Arbeitsrechts.


Die maßgeblichen berufsrechtlichen Vorschriften wie die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Anwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).


Weitere Informationen finden Sie unter: www.beier-blinken.de



mail@beier-blinken.de

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