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Dierk Reinhardt LL.M. (USA)

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  • Anwalt
  • Leitzstrasse 45 70469 Stuttgart

Informationen über den Spezialisten

Rechtsanwalt Dierk Reinhardt, J.D., LL.M.


Reinhardt ist eine internationale Kanzlei mit Büros in Stuttgart, New York und Denver (Colorado / USA). Im Übrigen sind Partner von Reinhardt LLP überwiegend im US-Recht mit internationalen Bezügen tätig sowie als Solicitor in England und Wales zugelassen. Vornehmlich beraten wir mittelständische Unternehmen sowie gewerblich/freiberuflich tätige Personen auf folgenden Gebieten:


1. Gesellschaftsrecht (Kapital- und Personengesellschaften):

  • Planung, Strukturierung und Gründung einzelner Gesellschaften und ganzer Holdingstrukturen;
  • Firmengründung (Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften), Holding- und operativer Gesellschaften sowie Joint Ventures insbesondere im GmbH-Recht und Aktienrecht;
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen (u.a. Entwurf / Änderung Gesellschaftsvertrag bzw. Gesellschaftssatzung);
  • Merger & Acquisition u.a. Verschmelzungen, Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf (Asset Purchase / Share Purchase) und Desinvestment (eingeschlossen Due Diligence);
  • Geschäftsführer-, Vorstands- und sonstige Anstellungsverträge; sowie Vergütungen durch Beteiligung am Unternehmenskapital;
  • Gesellschafterstreitigkeiten- und ausstieg sowie Firmenauflösung.


2. Nationales/Internationales Handelsrecht und Vertragsrecht:

  • Handels- und Vertriebsrecht (insbesondere Recht der Handelsvertreter und Vertragshändler, Franchise);
  • Forschungs- und Entwicklungsverträge, Werk-, Kaufverträge sowie Beratung bei Outsourcing Projekten und Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB - Recht);
  • Technologietransfer Vereinbarungen und Know-how Schutz.


3. Softwarerecht, IP - Recht, IT - Recht und Neue Medien:

  • E-Commerce und Internetrecht (u.a. rechtliche Gestaltung und Überprüfung von Websites und Webshops, Telekommunikationsrecht);
  • Gestaltung und Verhandlung von Software-, IT- und Lizenzverträgen;Geltendmachung und Abwehr lizenzrechtlicher Ansprüche;
  • LizenzrechtMarken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht (eingeschlossen Abmahnungen/Unterlassungsverfügungen).


4. Internationales Recht:

  • Gestaltung und Überprüfung von Verträgen mit ausländischen Geschäftspartnern (Internationales Kaufrecht [CISG]);
  • Koordinierung und Unterstützung bei Auslandsprozessen;
  • Grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen;Gründung und laufende Betreuung von Auslandsgesellschaften (hauptsächlich LLP / LLC / Corporation mit Bezug zum US - amerikanischem Recht / UK - Limited englisches Recht).

Die amerikanischen Anwälte und Partner der Kanzlei Reinhardt LLP halten für Firmen, die in die USA expandieren, verschiedene Service Pakete und Know-How bereit, damit Ihre Expansion mit einer zeitnahen sowie "schlüsselfertigen Übergabe und Adressierung möglichst aller relevanten Rechtsgebiete (einschließlich der Angelegenheiten: Mitarbeitervisum, Kontoeröffnung, transfer pricing issues)" abgerundet werden kann.
Weitere Informationen finden Sie unter:www.reinhardt-law.com



dreinhardt@rsf-llp.com

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