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Dr. Robin von Eltz

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  • Anwalt
  • Kurze-Geismar-Straße 41 37073 Göttingen

Informationen über den Spezialisten

Die Kanzlei ist auf die Vertretung von Menschen mit keinem oder nur geringem Einkommen spezialisiert. 

Dabei liegt der Fokus vor allem auf allen Rechtsfragen rund um das SGB II (früher "Hartz4" jetzt "Bürgergeld“) und das SGB XII. Nach entsprechender Weiterbildung, weit über 5000 geprüften Bescheiden und zahllosen Widerspruchs- und Gerichtsverfahren darf ich mich wohl zu den Experten auf diesen Rechtsgebieten zählen.

Zudem bin ich auch in allen übrigen Bereichen des Sozialrechts tätig, also z.B. Grad der Behinderung, Erwerbsminderungsrente, Pflegeleistungen, Krankenkassenleistungen, Kindergeld, Bafög und Arbeitslosengeld.  

Schließlich bearbeite ich die Rechtsgebiete, mit denen Menschen mit geringem Einkommen typischerweise sonst noch in Berührung kommen: Dies sind vor allem der Kündigungsschutz im Mietrecht oder im Arbeitsrecht sowie das Familienrecht (Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht).


Zur Person: 

Nachdem ich das Studium der Rechtswissenschaften mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen hatte, absolvierte ich das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamburg.

In Hamburg arbeitete ich dann zunächst in einer Kanzlei, die im Bereich des Baurechts bundesweit tätig ist. Im Anschluss war ich fünf Jahre in einer sehr renommierten Sozietät in Göttingen tätig. Dort war ich vor allem mit den verschiedenen Sparten des Wirtschaftsrechts befasst. In dieser Zeit schrieb ich auch meine Doktorarbeit.

Trotz dieser durchaus interessanten Tätigkeitsbereiche entschloss ich mich, meine Kompetenzen zukünftig mehr für Menschen mit keinem oder nur geringem Einkommen einzusetzen. Gerade diese benötigen eine juristische Vertretung auf hohem Niveau!

Und so machte ich mich 2017 selbstständig und gründete die Kanzlei für Soziales Recht. Die Kanzlei ist dann auch schnell gewachsen und vertritt mittlerweile Mandanten in ganz Deutschland. 

Nach bestandener theoretischer Prüfung und nachgewiesener praktischer Erfahrung bin ich nun seit Mai 2024 berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Sozialrecht" zu führen.





info@rechtsanwalt-von-eltz.de

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