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Ulrike Menges

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  • Anwalt
  • Hastedter Heerstr. 301 28207 Bremen

Informationen über den Spezialisten

Herzlich willkommen. Ich freue mich, Sie auf meinem Kurzprofil bei Anwalt.de begrüßen zu dürfen. In meiner Kanzlei in Bremen-Hastedt berate und vertrete ich Sie bei rechtlichen Fragen und in Gerichtsverfahren vor allem im Mietrecht und Familienrecht. In diesem Profil finden Sie einen kurzen Überblick über meinen Tätigkeitsbereich und über mich. 

Seit 2012 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen. Zuvor habe ich an der Universität Bremen Rechtswissenschaften studiert und das Referendariat in Bremen und Niedersachsen absolviert. Im Jahr 2013 habe ich die Rechtsanwaltskanzlei Ulrike Menges in Bremen gegründet. Die Kanzlei befindet sich im Bremer Stadtteil Hastedt und ist mit der Straßenbahn (Linie 2 und 10) und auch mit dem Auto und Fahrrad gut erreichbar (Parkmöglichkeiten sind vorhanden). Überwiegend sind die Räumlichkeiten barrierefrei, es gibt jedoch eine Stufe im Eingangsbereich. Zusammen mit meinem Team stehe ich meinen Mandantinnen und Mandanten mit Rat und Kompetenz zur Seite. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren im Familienrecht sowie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. In diesen Rechtsgebieten nehme ich auch kontinuierlich an fachlichen Fortbildungen teil.

Familienrecht

Im Falle einer Trennung oder Ehescheidung berate ich Sie zu den rechtlichen Fragen und vertrete Sie bei der außergerichtlichen Auseinandersetzung sowie im Gerichtsverfahren wie zum Beispiel im Scheidungsverfahren oder bei der Geltendmachung von Unterhalt für Sie oder Ihre Kinder. Ebenso berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich zur elterlichen Sorge, der Regelung des Umgangs, Klärung von Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, Vaterschaft, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Hausrat, Zugewinnausgleich, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Teilungsversteigerung, Lebenspartnerschaft und weiteren Fragen des Familienrechts. Um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden, unterstütze ich Sie auch bei der Erstellung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung und bei der außergerichtlichen Konfliktlösung.

Ein Scheidungsantrag bei Gericht muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Hierfür und auch für manche anderen familienrechtlichen Streitigkeiten besteht Anwaltszwang. Ein Rechtsanwalt kann dabei nur die Ehefrau oder den Ehemann vertreten. Eine Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt ist also nicht möglich. In manchen Fällen reicht es aber aus, wenn nur einer der Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Das kann der Fall sein, wenn alle anderen familienrechtlichen Fragen zwischen den Eheleuten geklärt sind (zum Beispiel in einer Scheidungsfolgenvereinbarung) und es keine Besonderheiten im Versorgungsausgleich gibt. Die nicht anwaltlich vertretene Seite kann zwar keinen eigenen Scheidungsantrag stellen, der Scheidung jedoch zustimmen.

Mietrecht

Im Mietrecht berate und vertrete ich sowohl Mieter, als auch Vermieter (natürlich nicht in derselben Angelegenheit). Durch eine frühzeitige Beratung können spätere Streitigkeiten verhindert oder die Geltendmachung eigener Ansprüche zumindest wesentlich erleichtert werden. Das Mietrecht umfasst unter anderem die Themen Mietvertrag, Mietvertragskündigung, Kündigungsfrist, fristlose Kündigung, Kündigungsgründe wie zum Beispiel Zahlungsverzug oder Eigenbedarf, Nebenkosten, Betriebskostenabrechnung, Kaution/Deponat, Mietzahlung, Mietrückstände, unpünktliche Zahlung, Verwahrlosung der Wohnung, Tod des Mieters/der Mieterin, Mietminderung, Mieterhöhung, einvernehmliche Mietvertragsaufhebung, befristeter Mietvertrag, Mangel der Mietsache, Untermiete, Abmahnung, Schadensersatz, Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Vermieterpfandrecht, Vermieterwechsel, Gewerbemietrecht, Gewerbemietvertrag, Pachtvertrag, Räumungsklage, Zahlungsklage. Nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens unterstütze ich Sie auch bei der zwangsweisen Durchsetzung Ihres Titels wie z.B. der Pfändung bei Zahlungsansprüchen oder der Beauftragung des Gerichtsvollziehers für eine Räumung.

Wenn Sie eine Kündigung aussprechen möchten, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, bevor Sie selbst kündigen. Bei einer Kündigung können Fehler unterlaufen, sodass gegebenenfalls erst erneut gekündigt werden muss, bevor eine Räumungsklage erhoben werden kann. Das führt zu ärgerlichen Verzögerungen. Vor allem bei Zahlungsverzug sollte schnell gehandelt werden, um den finanziellen Schaden möglichst gering zu halten. Ebenso sollten Mieter kurzfristig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Möglicherweise sind hier Fristen einzuhalten oder es besteht die Möglichkeit, die Kündigung zu beseitigen. Vor allem sollte auch abgewogen werden, welche Kosten entstehen können und wie diese verringert werden könnten. Wenn Sie eine Räumungsklage oder eine anderweitige Klage erhalten haben, beachten Sie unbedingt die laufenden Fristen und wenden Sie sich möglichst schnell an uns. In der Regel haben Sie nur zwei Wochen Zeit, sich beim Gericht zu melden.

Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe

Wenn Sie nur ein geringes Einkommen und kein wesentliches Vermögen haben, besteht die Möglichkeit für Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe bzw. vor dem Familiengericht Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Weitere Voraussetzung ist eine gewisse Erfolgsaussicht Ihres Anliegens. Selbstverständlich vertrete ich Sie auch, wenn Sie Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen möchten. Die Einzelheiten dazu bespreche ich gerne mit Ihnen. Für meine außergerichtliche Tätigkeit oder eine anwaltliche Beratung können Sie Beratungshilfe beantragen. Diese muss möglichst vor Beginn meiner Tätigkeit beim Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz beantragt werden. Bitte beachten Sie aber, dass Sie keine Beratungshilfe beantragen können, wenn Sie in Bremen wohnen. Hier in Bremen gibt es stattdessen die Möglichkeit, dass Sie sich bei der Arbeitnehmerkammer beraten lassen oder bei der Rechtsberatung des Bremischen Anwaltvereins. Dort kann eine außergerichtliche Beratung oder Vertretung stattfinden. Die Einzelheiten und mögliche Kostenbeteiligungen erfragen Sie bitte bei den Institutionen.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erstellen möchten, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich berate Sie zu diesen Themen und erarbeite mit Ihnen den Inhalt Ihrer individuellen Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. In vielen Fällen reicht es aus, wenn Sie diese selbst unterschreiben. Wann eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ratsam oder sogar erforderlich ist, erläutere ich Ihnen gerne.

Kontaktaufnahme

Bitte beachten Sie, dass rechtliche Beratung nur nach Terminvereinbarung erfolgen kann. Kontaktieren Sie meine Kanzlei einfach über die Kontaktdaten oder nutzen Sie das Kontakformular. Bei Fristsachen rufen Sie bitte an.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf meiner Homepage. Und beachten Sie bitte die Datenschutzhinweise von Anwalt.de.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.anwaltskanzlei-menges.de



buero@anwaltskanzlei-menges.de

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