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Robert Engels

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  • Anwalt
  • Hohenzollernring 72 50672 Köln

Informationen über den Spezialisten

Herzlich Willkommen auf dem Kurzprofil der Kanzlei Engels 

Ihre Kanzlei für den deutsch-spanischen
Rechtsverkehr. 

Das Angebot der Kanzlei richtet sich sowohl an Privatpersonen, die eine
kompetente Rechtsberatung durch Rechtsanwälte in Deutschland oder Spanien im
Bereich des deutsch-spanischen Rechtsverkehrs benötigen, als auch an Unternehmen,
die einen professionelle Betreuung ihrer bereits bestehenden oder zukünftigen
Aktivitäten auf dem spanischen Markt wünschen. 

Die Mandate werden von Rechtsanwalt Robert Engels und dem Team der Kanzlei
AD&M Abogados in Barcelona betreut. Zu den regelmäßigen
Kooperationspartnern der Kanzlei zählen zudem deutsche Rechtsanwälte, spanische
Abogados, Steuerberater und weitere Dienstleister auf dem gesamten spanischen
Staatsgebiet, unter anderem in den autonomen Gemeinschaften der Balearen, Andalusien, der Kanarischen Inseln, Katalonien, Valencia und Galizien. Eine lückenlose Betreuung der Mandante im spanischen Recht ist daher auch vor Ort gewährleistet.    

Rechtsanwalt Robert Engels hat sich seit dem Jahr 2005 auf die Mandatsbearbeitung
im Bereich des deutsch-spanischen Rechtsverkehrs, insbesondere im Bereich des internationalen
Erbrechts, spezialisiert und ist seit dem Jahre 2016 Fachanwalt für Erbrecht.

Rechtsanwalt Engels ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für deutsches und spanisches Recht in den folgenden Bereichen: 

Deutsches und spanisches Erbrecht:

Zu unserer ständigen Tätigkeit gehört die vollumfassende
Abwicklung unstreitiger und streitiger Nachlassangelegenheiten mit Bezug zu
Spanien. Eine persönliche Anreise der Mandanten nach Spanien kann dabei in der
Regel vermieden werden. Im Einzelnen werden folgende Leistungen erbracht:  

  • Vollumfängliche Nachlassabwicklung in Deutschland oder
    Spanien.
  • Bestimmung des anwendbaren Erbrechts und der zuständigen
    Nachlassbehörden gemäß der Europäischen Erbrechtsverordnung bei Erbfällen mit Bezug
    zu Deutschland und Spanien.
  • Vorbereitung und Unterzeichnung von notariellen
    Erbschaftsannahmeerklärungen, Anträgen auf Ausfertigung von Erbenerklärungen, Erbscheinen
    oder Europäischen Nachlasszeugnissen.
  • Betreuung von Grundbucheintragungen in Spanien als Folge
    der Erbschaft.
  • Beratung und rechtliche Vertretung im Bereich von Pflichtteilsansprüchen
    und Vermächtnissen.
  • Gesamtheitliche Betrachtung der Nachlassplanung unter
    Berücksichtigung von Vermögen in Deutschland und Spanien. 
  • Prüfung und/oder Vorbereitung von Testamenten und sonstigen
    Verfügungen von Todes wegen in Deutschland und Spanien. 
  • Abwicklung von Schenkungen im Bereich der vorweggenommenen
    Erbfolge. 
  • Steuerliche Betreuung im Bereich der spanischen Erbschafts-
    und Schenkungssteuer. 

Spanisches Immobilienrecht:

Im Bereich des spanischen Immobilienrechts bieten wir folgende
Leistungen an:  

  • Vollumfängliche Beratung bei sämtlichen immobilienrechtlichen
    Übertragungen in Spanien und Betreuung des Vorganges bis zur Grundbucheintragung.
  • Überprüfung von Grundbucheinträgen und Nachweisen über die Lastenfreiheit von Immobilien sowie von Katastereinträgen und Steuerbescheiden.
  • Prüfung, Änderung und Erstellung von privatschriftlichen Kaufverträgen
    und notariellen Verkaufs-, Erwerbs-, Schenkungs- und Auflösungsurkunden. 
  • Steuerliche Beratung und Vermittlung spanischer Berater für
    jegliche  steuerliche Tätigkeit im
    Bereich des spanischen Immobilienrechtes.  

Gerichtliche Vertretung in Deutschland und Spanien:

Über jahrelang erprobte und ausgeübte Kooperationen mit in
Spanien zugelassenen Prozessrechtlern können wir der Mandantschaft, neben der Führung
gerichtlicher Verfahren in Deutschland, auch die aktive und passive Führung jeglicher
zivilrechtlicher Gerichtsverfahren in Spanien anbieten.

Dazu zählt die Führung von gerichtlichen Mahnverfahren, ordentlichen
gerichtlichen Klageverfahren, erbrechtlichen Auseinandersetzungsklagen und gerichtliche
Trennung- und Scheidungsverfahren. 

Neben der Erlangung von deutschen oder spanischen Titeln
werden solche auch im gesamten spanischen Staatsgebiet, nach vorheriger Prüfung
der Solvenz des Schuldners, gerichtlich vollstreckt. 

Spanisches Handels- & Gesellschaftsrecht:

Das Portfolio der Kanzlei umfasst die generellen Betreuung von
geschäftlichen Aktivitäten deutscher Unternehmen in Spanien und insbesondere
die Begleitung der Geschäftstätigkeit spanischer Handelsgesellschaften,
begonnen mit der Durchführung der Gesellschaftsgründung (S.L. und S.A.)
inklusive der Erstellung und Prüfung von Gesellschaftssatzungen, der Beratung
bei der Abhaltung von Gesellschaftsbeschlüssen, der Vermittlung der Buch- und
Lohnbuchhaltung als auch die steuerliche Betreuung. 

Internationales Vertragsrecht: 

Wir prüfen, verhandeln und erstellen für Sie Vertragswerke,
bei Wunsch auf mehrsprachig, als da wären: Kaufverträge, Werkverträge, Arbeitsverträge,
Dienstverträge, Handelsvertreterverträge, Vertriebsverträge, Eheverträge, Darlehensverträge,
Scheidungs- bzw. Trennungsfolgenvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse,
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bürgschaften und Hypotheken.

Steuerliche Betreuung und Vermittlung von Dienstleistern:

Neben der originären Rechtsberatung und rechtlichen
Vertretung bieten wir die Vermittlung diverser Berater und Dienstleister in den
Bereichen der steuerlichen Betreuung, der Lohnbuchhaltung, der Buchhaltung spanischer
Handelsgesellschaften, der beeidigten Übersetzung, der Wertbegutachtung und der
notariellen Beurkundung.

Naturgemäß beinhaltet dieses Kurzprofil nicht sämtliche Leistungen, die wir für Sie erbringen können. Wenden Sie sich im Zweifel gerne unverbindlich an uns.

 

Robert Engels, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.rechtsberatung-spanien.de

www.erbrecht-spanien.de



ra.engels@rechtsberatung-spanien.de

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