Antwortdatum: 16.12.2024
Um einen Erbschein zu beantragen, müssen Sie beim Nachlassgericht einen Antrag stellen.
Schritt 1: Reichen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Dokumenten ein, wie z. B. dem Testament oder einem Erbvertrag.
Schritt 2: Wenn keine schriftlichen Beweise vorliegen, müssen alle Erben und möglichen Erben nachweisen, dass sie gesetzliche Erben sind.
Der Erbschein wird vom Gericht ausgestellt und bestätigt, wer das Erbe antreten darf.