Antwortdatum: 16.12.2024
Gegen eine ungerechtfertigte Kündigung können Sie folgende Schritte unternehmen:
Schritt 1: Reichen Sie innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung eine Kündigungsschutzklage ein.
Schritt 2: Überprüfen Sie die Kündigung auf Unrechtmäßigkeit, z. B. bei fehlender Begründung oder Diskriminierung.
Schritt 3: Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie bei der Klage und bei der Forderung nach Wiedereinstellung oder Abfindung unterstützt.
Nach dem Kündigungsschutzgesetz müssen Kündigungen sozial gerechtfertigt sein.