Antwortdatum: 05.12.2024
Eine unerlaubte Umnutzung von Ackerland kann ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zu Zwangsgeldern nach sich ziehen. Nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsrecht dürfen landwirtschaftliche Flächen nur mit entsprechender Genehmigung für andere Zwecke genutzt werden. Zudem kann eine Rückbauverfügung erlassen werden, wenn bereits bauliche Veränderungen vorgenommen wurden. Prüfen Sie daher vorab, ob ein Bebauungsplan oder das Außenbereichsrecht greift. Im Zweifel kann ein Anwalt oder das Bauamt Auskunft geben, ob eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig ist oder ob Ausnahmen gelten.