Antwortdatum: 08.11.2024
Saisonarbeiter benötigen eine gültige Arbeitserlaubnis oder müssen aus einem Land stammen, das in der EU-Freizügigkeit eingeschlossen ist. Zudem sind die Mindestlohnvorschriften einzuhalten. Sozialversicherungsbeiträge und Unfallversicherung müssen korrekt abgeführt werden. Meist läuft das Verfahren über die Bundesagentur für Arbeit oder zugelassene Vermittlungsstellen. Achten Sie auf ordentliche Arbeitsverträge und Arbeitszeitaufzeichnungen. Bei Unterkunft und Verpflegung gelten bestimmte Standards. Verstöße können zu Bußgeldern führen. Ein Anwalt oder Steuerberater hilft, alle Formalitäten korrekt zu erledigen.