Antwortdatum: 29.11.2024
Der Entzug der Bioland-Zertifizierung bedeutet, dass Sie Ihre Produkte nicht mehr unter dem geschützten Siegel vermarkten dürfen. Das hat meist erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge, da Bioprodukte höhere Preise erzielen. Sie sollten zunächst den Vorwurf prüfen und ggf. Widerspruch bei der Zertifizierungsstelle einlegen. Möglicherweise können Sie Mängel beheben oder eine Nachkontrolle beantragen. Bleibt der Entzug bestehen, steht der Rechtsweg offen, sofern Sie die Maßnahme für unrechtmäßig halten. Ein Anwalt unterstützt bei der Argumentation und Beweisführung.