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Kündigung einer Hofstelle mit Wohngebäude: Was ist zu beachten?

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Frage vom Besucher

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08.12.2024

Ich habe ein Grundstück mit einer Hofstelle verpachtet, auf der sich auch ein Wohnhaus befindet, das vom Pächter bewohnt wird. Nun möchte ich die Pacht kündigen, da ich das Anwesen anders nutzen will. Welche unterschiedlichen Kündigungsregeln gelten für die landwirtschaftliche Nutzung und das Wohngebäude?

Website-Administration 10.12.2024
Antwortdatum: 10.12.2024

Die Kündigung von landwirtschaftlich genutzten Flächen unterliegt dem Landpachtrecht (BGB), während für das Wohnhaus das allgemeine Mietrecht gilt, sofern keine enge betriebliche Verbindung besteht. Sie müssen also ggf. zwei verschiedene Kündigungen aussprechen. Für den Wohnraum gelten längere Kündigungsfristen und möglicherweise Kündigungsschutzvorschriften. Prüfen Sie auch, ob ein einheitlicher Vertrag besteht oder zwei separate. Ein Anwalt kann klären, ob eine einheitliche Kündigung genügt oder ob Sie getrennte Schritte unternehmen müssen, um rechtssicher zu handeln.

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