Antwortdatum: 19.01.2025
Bei Verdacht oder Auftreten bestimmter Tierseuchen müssen Sie unverzüglich das Veterinäramt informieren. Dieses kann Schutz- und Sperrbezirke einrichten, Transportverbote verhängen oder Quarantäne anordnen. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind streng zu befolgen, zum Beispiel Desinfektionsschleusen für Fahrzeuge. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder Entschädigungsausschlüsse. In besonders schweren Fällen können Bestände gekeult werden. Dokumentieren Sie alle Maßnahmen und halten Sie Kontakt zu den Behörden. Ein Anwalt kann beraten, wenn es um Entschädigungen oder Rechtsmittel gegen behördliche Anordnungen geht.