Antwortdatum: 28.10.2024
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitkräften und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. In den ersten sechs Monaten sind Sie in der Probezeit, in der eine Kündigung ohne Angabe von Gründen, jedoch unter Einhaltung der Kündigungsfrist, erfolgen kann. Wenn Ihr Arbeitgeber aber weniger als zehn Mitarbeiter hat, findet das KSchG grundsätzlich keine Anwendung, außer es greifen Ausnahmeregelungen. Überprüfen Sie die genaue Betriebsgröße und Dauer Ihrer Anstellung, um zu klären, ob Sie bereits Kündigungsschutz haben.