Ab wann greift der allgemeine Kündigungsschutz? - Anwalte-de.com

Ab wann greift der allgemeine Kündigungsschutz?

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Frage vom Besucher

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27.10.2024

Ich bin seit knapp vier Monaten in einem kleinen Unternehmen tätig und frage mich, ob und ab wann ich unter dem allgemeinen Kündigungsschutz stehe. Ich habe gehört, dass es dafür Mindestbeschäftigungszeiten und bestimmte Unternehmensgrößen gibt. Wie ist das gesetzlich geregelt?

Website-Administration 28.10.2024
Antwortdatum: 28.10.2024

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitkräften und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. In den ersten sechs Monaten sind Sie in der Probezeit, in der eine Kündigung ohne Angabe von Gründen, jedoch unter Einhaltung der Kündigungsfrist, erfolgen kann. Wenn Ihr Arbeitgeber aber weniger als zehn Mitarbeiter hat, findet das KSchG grundsätzlich keine Anwendung, außer es greifen Ausnahmeregelungen. Überprüfen Sie die genaue Betriebsgröße und Dauer Ihrer Anstellung, um zu klären, ob Sie bereits Kündigungsschutz haben.

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