Antwortdatum: 03.11.2024
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten, kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn in einem Ausgleichszeitraum von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden eingehalten werden. Zudem stehen Ihnen bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause zu, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Ihr Arbeitgeber muss außerdem die Arbeitszeit dokumentieren. Wenn systematisch gegen diese Vorgaben verstoßen wird, kann das ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzrecht sein.