Antwortdatum: 24.11.2024
Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn beide Parteien sich einvernehmlich trennen wollen und eventuell eine Abfindung vereinbaren. Allerdings kann es bei der Agentur für Arbeit zu einer Sperrzeit kommen, wenn Sie freiwillig auf Ihren Arbeitsplatz verzichten. Daher sollten Gründe für die Aufhebung und eine mögliche Abfindung klar geregelt sein. Auch Zeugnisfragen und die Beendigungsklauseln müssen präzise formuliert sein. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. So vermeiden Sie, dass Sie auf Ansprüche verzichten, ohne dies zu wollen.