Antwortdatum: 02.12.2024
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in Deutschland nur in wenigen Fällen, etwa bei betriebsbedingten Kündigungen gemäß § 1a KSchG oder bei Sozialplanregelungen. Häufig wird eine Abfindung jedoch im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder eines Kündigungsschutzprozesses ausgehandelt. Die Höhe hängt meist von Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Gehalt und den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab. Als Faustregel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Ziehen Sie in Erwägung, anwaltliche Hilfe zu suchen, um Ihre Chancen auf eine angemessene Abfindung zu bewerten.