Antwortdatum: 28.12.2024
Ohne entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice. Ebenso kann der Arbeitgeber nicht einfach einseitig Homeoffice anordnen, wenn im Vertrag festgehalten ist, dass die Arbeit im Betrieb stattfindet. In der Praxis wird oft eine einvernehmliche Lösung gesucht. Seit Corona existieren in manchen Branchen spezifische Vereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen, die Homeoffice erleichtern. Prüfen Sie die internen Richtlinien Ihres Unternehmens und sprechen Sie mit dem Betriebsrat oder einem Anwalt, falls Unklarheiten bestehen.