Antwortdatum: 04.12.2024
Der Betriebsrat wird in Unternehmen mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt. Er vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber der Geschäftsleitung. Zu seinen Mitbestimmungsrechten gehören insbesondere Themen wie Arbeitszeitregelungen, Urlaubspläne, Gesundheitsschutz, Sozialpläne oder Einstellungen und Versetzungen. Bei wirtschaftlichen Entscheidungen wie Betriebsschließungen oder Massenentlassungen hat er Beratungsrechte. Der Betriebsrat soll zwischen Belegschaft und Arbeitgeber vermitteln und auf faire Arbeitsbedingungen hinwirken. Gesetzliche Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).