Antwortdatum: 31.10.2024
Arbeitsschutzbekleidung, die zum Schutz vor Gefahren bei der Arbeit dient (z. B. Sicherheitsschuhe, Helme), muss der Arbeitgeber stellen und bezahlen. Normale Arbeitskleidung oder Berufskleidung, die nur der einheitlichen Optik dient, kann oft dem Arbeitnehmer auferlegt werden, es sei denn, ein Tarifvertrag oder die betriebliche Übung regelt etwas anderes. Entscheidend ist, ob es sich um reine Imagekleidung oder um Sicherheitsausrüstung handelt. Fragen Sie nach einer Gefährdungsbeurteilung oder einer entsprechenden betrieblichen Regelung. Bei Zweifeln kann der Betriebsrat oder ein Anwalt beraten.