Antwortdatum: 12.12.2024
Nach aktuellen europäischen Vorgaben und Urteilen des EuGH müssen Arbeitgeber ein verlässliches System zur Arbeitszeiterfassung einführen. Dadurch soll gewährleistet sein, dass Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen eingehalten werden. Auch wenn Sie ein Festgehalt beziehen, kann Ihr Arbeitgeber die Arbeitszeiterfassung anordnen. Tatsächlich kann die exakte Zeiterfassung auch Ihnen nützen, um Überstunden oder Pausen exakt nachzuweisen. Widersprechen können Sie nur, wenn die Anordnung gegen Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag verstößt. Meist ist eine solche Anordnung jedoch rechtmäßig.