Antwortdatum: 27.12.2024
In der ersten Instanz herrscht vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang. Sie können sich also selbst vertreten. Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung, in der versucht wird, einen Vergleich zu erzielen. Kommt es nicht zu einer Einigung, folgt die Kammerverhandlung. Dort entscheidet ein Berufsrichter zusammen mit zwei ehrenamtlichen Richtern aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Wenn Sie unsicher sind oder die Materie komplex wird, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Viele Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten, sofern Sie eine entsprechende Police haben.