Antwortdatum: 23.11.2024
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis. Codes wie 'war bemüht' werden meist als negativ verstanden. Wenn das Zeugnis inhaltliche Fehler enthält oder verdeckt negative Formulierungen, können Sie eine Berichtigung verlangen. Notfalls kann der Streit vor dem Arbeitsgericht geklärt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nur objektive und zutreffende Aussagen zu treffen. Bleiben Sie sachlich und konkretisieren Sie, was falsch ist. Weisen Sie nach Möglichkeit Ihre tatsächlichen Leistungen nach, um eine Korrektur zu erreichen.