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Darf mein Arbeitgeber eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz installieren?

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Frage vom Besucher

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22.12.2024

In unserer Firma hat der Chef plötzlich Kameras aufgestellt. Er meint, das sei nur zu unserer Sicherheit. Ich fühle mich jedoch beobachtet und weiß nicht, ob das datenschutzrechtlich erlaubt ist. Welche Voraussetzungen müssen für eine zulässige Videoüberwachung erfüllt sein?

Website-Administration 26.12.2024
Antwortdatum: 26.12.2024

Eine Videoüberwachung von Beschäftigten ist nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz nur zulässig, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen (z. B. Schutz vor Diebstahl) erforderlich ist und keine überwiegenden Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Permanente Überwachung in sensiblen Bereichen (Umkleiden, Toiletten) ist verboten. Der Betriebsrat muss bei Installation mitbestimmen. Die Mitarbeiter müssen über Zweck, Umfang und Dauer der Aufnahmen informiert werden. Fehlen diese Voraussetzungen, kann die Überwachung rechtswidrig sein, und Sie könnten Unterlassung oder Schadensersatz fordern.

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