Antwortdatum: 27.10.2024
Grundsätzlich können Sie neben Ihrem Hauptjob eine Nebentätigkeit ausüben, sofern es keine berechtigten betrieblichen Interessen verletzt. Ein Verbot ist zulässig, wenn die Nebenbeschäftigung zu Interessenkonflikten führt, Sie gegen Wettbewerbsverbote verstoßen oder Ihre Erholungszeiten beeinträchtigt werden. Häufig verlangen Arbeitsverträge eine Anzeigepflicht oder Genehmigung. Prüfen Sie Ihre Klauseln genau. Ist dort eine Genehmigungspflicht festgehalten, müssen Sie sie einhalten. Verweigert der Arbeitgeber grundlos die Erlaubnis, ist das rechtswidrig. Oft ist eine kurze formlos-schriftliche Mitteilung empfehlenswert.