Antwortdatum: 27.11.2024
Eine betriebliche Übung entsteht, wenn ein Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg freiwillige Leistungen erbringt, ohne Vorbehalt. Dann kann sich ein Anspruch für die Arbeitnehmer herausbilden, sodass der Arbeitgeber die Leistung nicht einfach einseitig streichen darf. Allerdings versuchen Arbeitgeber oft, dies durch Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte im Arbeitsvertrag zu verhindern. Prüfen Sie die genauen Formulierungen, etwa ob jedes Mal ein schriftlicher Vorbehalt erwähnt wurde. Liegt kein solcher Vorbehalt vor, können Sie sich auf betriebliche Übung berufen und die Zahlung einklagen.