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Muss ich Fortbildungskosten nach einer Kündigung zurückzahlen?

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Frage vom Besucher

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14.11.2024

Mein Arbeitgeber hat eine teure Fortbildung für mich bezahlt, und nun möchte ich kündigen. Im Vertrag steht, ich müsse die Kosten anteilig zurückzahlen, wenn ich innerhalb von zwei Jahren nach der Fortbildung gehe. Ist das rechtlich zulässig und was zählt als ‚angemessene‘ Bindungsdauer?

Website-Administration 17.11.2024
Antwortdatum: 17.11.2024

Rückzahlungsklauseln sind nur zulässig, wenn sie transparent und angemessen sind. Die Bindungsdauer muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Fortbildungskosten stehen. Bei einer einjährigen Fortbildung kann eine zweijährige Bindungsfrist noch vertretbar sein. Längere Fristen sind oft unwirksam. Außerdem muss die Fortbildung für Sie einen wesentlichen beruflichen Vorteil bringen. Sollte die Klausel unklar oder zu lang sein, könnte sie insgesamt unwirksam sein. Ein Anwalt kann prüfen, ob Sie tatsächlich zahlen müssen oder ob die Klausel einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält.

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