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Bin ich womöglich scheinselbstständig, wenn ich nur für einen Auftraggeber arbeite?

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Frage vom Besucher

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07.12.2024

Ich arbeite auf Honorarbasis für eine Firma, erledige aber deren Aufgaben wie ein normaler Angestellter. Mir wurde gesagt, ich könnte als Scheinselbstständiger gelten und das könnte strafrechtliche Konsequenzen für die Firma und mich haben. Was bedeutet das genau?

Website-Administration 08.12.2024
Antwortdatum: 08.12.2024

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit de facto einem Arbeitsverhältnis entspricht (Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation), aber als Selbstständigkeit deklariert wird. Dann drohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. Strafverfahren wegen Beitragsvorenthaltung. Kriterien für eine echte Selbstständigkeit sind das unternehmerische Risiko, mehrere Auftraggeber und freie Zeiteinteilung. Falls Sie nur für einen Auftraggeber arbeiten, dessen Vorgaben befolgen und in den Betrieb eingegliedert sind, kann eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Ein Anwalt oder Steuerberater kann den Einzelfall prüfen.

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