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Kann ich mich auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen, wenn ich beim Gehalt benachteiligt werde?

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Frage vom Besucher

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03.12.2024

Ich habe erfahren, dass männliche Kollegen für den gleichen Job mehr verdienen als ich. Ich will wissen, ob ich das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) oder das Entgelttransparenzgesetz nutzen kann, um Auskunft zu bekommen und eventuell mehr Lohn einzufordern.

Website-Administration 06.12.2024
Antwortdatum: 06.12.2024

Nach dem AGG dürfen Arbeitnehmer nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden. Zusätzlich ermöglicht das Entgelttransparenzgesetz in Unternehmen ab 200 Beschäftigten einen Auskunftsanspruch über die Kriterien der Entgeltfindung und den Median der Vergleichsgruppe. Sie können schriftlich anfragen, wie sich Ihr Gehalt im Vergleich zu Kollegen derselben Tätigkeit verhält. Wenn eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vorliegt, haben Sie Anspruch auf Anpassung und ggf. Nachzahlung. Sprechen Sie zuvor mit dem Betriebsrat oder ziehen Sie eine anwaltliche Beratung in Betracht.

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