Antwortdatum: 06.11.2024
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Pflicht, wenn Beschäftigte besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind, etwa durch Gefahrstoffe oder Lärm. Es gibt Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Der Arbeitgeber muss organisieren, dass diese Untersuchungen rechtzeitig stattfinden. In bestimmten Branchen oder bei bestimmten Tätigkeiten (z. B. Gefahrstoffe, Nachtarbeit) sind festgelegte Intervalle einzuhalten. Die Teilnahme kann für Beschäftigte unter Umständen verpflichtend sein, um Gesundheitsschäden vorzubeugen.