Antwortdatum: 09.11.2024
Der Arbeitgeber muss jeden Arbeitsunfall, der zu mehr als drei Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit führt, der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Hierfür wird ein Unfallanzeigen-Formular ausgefüllt und an die BG geschickt. Beschäftigte sollten den Unfall unverzüglich dokumentieren und Vorgesetzte informieren. Die Unfallkasse oder BG prüft dann den Sachverhalt, übernimmt gegebenenfalls Behandlungskosten und leitet bei Bedarf Rehabilitationsmaßnahmen ein. Die Unfallanzeige ist elementar für den Erhalt von Leistungen bei Arbeitsunfällen.