Antwortdatum: 29.11.2024
Ja, die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz umfasst auch psychische Belastungen. Arbeitgeber müssen Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und soziale Faktoren berücksichtigen. So können Maßnahmen wie klare Pausenregelungen, realistische Zielvorgaben und Schulungen zur Konfliktlösung entwickelt werden. Ergibt die Analyse ein erhöhtes Stress- oder Mobbingpotenzial, müssen organisatorische und präventive Schritte eingeleitet werden. Vernachlässigt der Arbeitgeber diesen Bereich, können Aufsichtsbehörden reagieren und Beschäftigte haben Anspruch auf wirksamen Schutz ihrer mentalen Gesundheit.